Verordnung von logopädischen Behandlungen
Eine logopädische Behandlung wird verordnet von
- Hausärzten
- Kinderärzten
- Phoniatern
- Neurologen
- HNO-Ärzten
- Pädaudiologen
- Kieferorthopäden
Wichtig: Das Rezept darf bei Behandlungsbeginn nicht älter als 14 Tage sein!
Zuzahlung und Rezeptgebühr:
Erwachsene ab 18 Jahren zahlen pro Rezept eine Gebühr von 10 Euro und zusätzlich einen
Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes.
Bei Kindern unter 18 Jahren entfallen Rezeptgebühr und Zuzahlung.
Privatpatienten
schließen direkt mit mir einen Behandlungsvertrag mit einer Honorarvereinbarung ab. Die Rechnung ist zunächst vom Patienten zu begleichen. Es empfiehlt sich, einen Kostenvoranschlag zur Klärung der Erstattungshöhe bei Ihrer Versicherung einzureichen.
Folgeverordnung:
Eine Verordnung umfasst 6 -10 Therapieeinheiten zu je 30, 45 oder 60 Minuten mit 1 bis 2 Sitzungen pro Woche.
Sollte das Therapieziel nach 10 Sitzungen nicht erreicht worden sein, erhält der verordnende Arzt einen Therapiebericht mit der Empfehlung, die Behandlung fortzusetzen. Bis zu 6 aufeinanderfolgende Rezepte können ausgestellt werden.