Therapie für Kinder und Erwachsene mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen
Allgemeine Informationen
Logopädie erhalten Kinder ab 2 Jahren sowie Jugendliche und Erwachsene mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen auf ärztliche Verordnung. Die logopädische Behandlung gehört zur medizinischen Grundversorgung und wird im Allgemeinen von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Die Therapie umfasst eine ausführliche logopädische Befunderhebung unter Berücksichtigung der ärztlichen Diagnose, das Anamnesegespräch und die darauf aufbauende individuelle Behandlung bzw. Beratung. Die Beratung der Eltern bzw. der Angehörigen des Patienten gehört ebenfalls zur Therapie.
Logopädische Behandlungsfelder
- Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern
(bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) - Stimmstörungen
- Aphasie
- Dysarthrie
- Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit
- Stottern und Poltern bei Erwachsenen
(nach Vollendung des 16. Lebensjahres) - Lippen- Kiefer- Gaumenspalten
- Schluckstörungen